Kann man mit lexoffice auch E-Rechnungen verarbeiten?
Verarbeitung von E-Rechnungen mit lexoffice
Ja, mit lexoffice können Sie sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD-Rechnungen erstellen und verarbeiten. Die Software unterstützt die Erstellung beider Formate, sodass Sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und den elektronischen Rechnungsaustausch effizient gestalten können.
Erstellung von ZUGFeRD-Rechnungen: ZUGFeRD ist ein hybrides Format, das eine menschenlesbare PDF-Datei mit einer maschinenlesbaren XML-Datei kombiniert. Dies ermöglicht sowohl die manuelle Prüfung als auch die automatische Verarbeitung der Rechnungsdaten. Mit lexoffice können Sie ZUGFeRD-Rechnungen einfach erstellen, indem Sie im Belegeditor einen Firmenkontakt auswählen und die erforderlichen Positionen hinzufügen. In der Vorschau wird eine Checkliste angezeigt, die sicherstellt, dass alle notwendigen Informationen enthalten sind. Anschließend können Sie die E-Rechnung abschließen und speichern oder direkt per E-Mail versenden.
Erstellung von XRechnungen: Die XRechnung ist ein strukturiertes XML-Datenformat, das speziell für den elektronischen Rechnungsaustausch mit öffentlichen Auftraggebern entwickelt wurde. Um eine XRechnung in lexoffice zu erstellen, benötigen Sie zusätzlich zur Lieferantennummer die sogenannte Leitweg-ID des Empfängers. Diese Informationen können Sie im Kontakt hinterlegen. Die Erstellung der Rechnung erfolgt dann analog zur ZUGFeRD-Rechnung. In der Vorschau prüft lexoffice, ob alle erforderlichen Daten vorhanden sind, und weist Sie gegebenenfalls auf fehlende Informationen hin.
Verarbeitung von E-Rechnungen: Lexoffice ermöglicht nicht nur die Erstellung, sondern auch die Erfassung von E-Rechnungen. Die Belegerfassung nimmt ZUGFeRD-Rechnungen entgegen und liest die Inhalte aus der XML-Datei aus. Bei fehlerhaften XML-Anhängen wird übergangsweise das PDF-Bild für die Inhaltserkennung genutzt. Somit können Sie E-Rechnungen effizient in Ihre Buchhaltung integrieren.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2025 die Pflicht zur Erstellung und dem Einlesen von E-Rechnungen im B2B-Bereich besteht. Mit lexoffice sind Sie bereits jetzt bestens auf diese Anforderungen vorbereitet.
Für eine anschauliche Anleitung zur Erstellung von E-Rechnungen in lexoffice können Sie sich folgendes Erklärvideo ansehen: